Produkt

 

  Zahlungsunfähig?

Gerichtsvollzieher?

Pfändung?

 

 

* Der weg in die Schuldenfreiheit nach der Insolvenzordnung

* Wirtschaftlicher Neuanfang

* Der Armut erfolgreich begegnen

 

Schuldenfrei werden   mit Hilfe des Gerichts    ohne Wartezeiten bei den nach § 305 Abs. 1 Nr.1 geeigneten Personen oder Stellen (also Schuldnerberatungsstellen, Rechtsanwälte usw.). Die für einen Insolvenzeröffnungsantrag hierfür notwendigen

# amtlichen Vordrucke (Formulare),

# sowie der notwendige Schriftverkehr mit den Gläubigern,

   wie Anfragen wegen der aktuellen Forderungshöhe und

# das Angebot an alle Gläubiger

   (außergerichtliches Schuldnerbereinigungsverfahren) und

# der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Diese menügesteuerte und mit umfangreicher Hilfe ausgestattete Software ist  für Schuldner  geschaffen, die sofort

den Weg in die Schuldenfreiheit nach der Insolvenzordnung gehen wollen.

Diese Software ist als praktische Hilfe zum sofortigen Start gedacht, um lange Wartezeiten für das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren usw., die Gläubigeranfragen, das Angebot an diese sowie den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens selbst durchführen zu können. Die nach dem Gesetz (Insolvenzordnung) vorgesehene geeignete Person oder Stelle (Schuldnerberaterstellen, Rechtsanwälte, Steuerberater usw.) kann die für den Insolvenzantrag notwendige Bescheinigung (§ 305 InsO) erteilen, wonach in den letzten 6 Monaten vor dem Eröffnungsantrag erfolglos eine Schuldenbereinigung versucht worden ist.
 

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es schätzungsweise ca. 8,5 Millionen Haushalte, die überschuldet sind. Die Software zeigt dem Schuldner das chronologische Vorgehen bis hin zur möglichen Restschuldbefreiung, die jede natürliche Person unabhängig von ihrer sozialen Rolle erreichen kann. Unterschiedlich ausgestaltet sind lediglich die Zugangswege zu diesem Schuldenbefreiungsverfahren entweder über ein Verbraucherinsolvenzverfahren oder ein Regelinsolvenzverfahren, die in das für beide Verfahren einheitliche Restschuldbefreiungsverfahren übergehen.

Das Verbraucherinsolvenzverfahren unterscheidet sich
vom Regelinsolvenzverfahren im wesentlichen durch
folgende Besonderheiten:

Während beim Verbraucherinsolvenzverfahren ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren zwingend erforderlich ist, entfällt ein solches Verfahren bei der Regelinsolvenz.

Mit dieser Software wird der chronologische Weg im Verbraucherinsolvenzverfahren behandelt.