Diese Software ist als praktische Hilfe
für das Verbraucherinsolvenzverfahren gedacht. Sie sparen sich
lange Wartezeiten bis zum Beginn des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens
(wie z.B. bei Schuldnerberatungsstellen etc.), da die Schuldner
Gläubigeranfragen, das Angebot sowie den Antrag auf Eröffnung
des Insolvenzverfahrens selbst durchführen können. Auf Grund
dieses Angebots und der Antwortschreiben der Gläubiger kann jede nach dem Gesetz (Insolvenzordnung) vorgesehene geeignete Person oder Stelle (Schuldnerberaterstellen, Rechtsanwälte, Steuerberater usw.) die für den Insolvenzantrag notwendige Bescheinigung (§ 305 InsO) erteilen, daß eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern über die Schuldenbereinigung auf der Grundlage eines Plans innerhalb der letzten 6 Monate vor dem
Eröffnungsantrag erfolglos versucht worden ist.
Ausschließlich für das Verbraucherinsolvenzverfahren wurde diese Software geschaffen.
also
Alle Nichtselbständigen, also Angestellte, Arbeiter, ALG I u II und Hartz IV Empfänger sowie Rentner.
also
Alle derzeit Selbständigen
sowie ehemals Selbständige die Arbeitnehmer-forderungen, Lohnsteuerforderungen, an Sozialversicherungsbeiträge schulden oder mehr als 19 Gläubiger haben
Diese Personengruppe kann sofort direkt (Regel-) Insolvenzantrag stellen.
Diese Software ist in Bearbeitung